Heimspieltag für Landesliga-Damen

Das Landesligaspiel der Damen wurde mittlerweile auf Wünsch des Gegner abgesagt.

Jedes Spiel könnte das letzte sein“, sagte TVK-Trainer Lennart Vatter schon vor einer Woche mit Blick auf die pandemische Lage. Am Samstag (16 Uhr) ist die Damenmannschaft des TV Kirchheimbolanden in der Realschulhalle dran – denn der Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP) hat entschieden: Ab den Landesligen aufwärts darf gespielt werden.

Als Zweitplatzierter der Basketball-Landesliga Rheinhessen-Pfalz 2 trifft der TVK im Spitzenspiel auf den Dritten SG Deidesheim/Neustadt. Doch das bisherige Abschneiden von Kirchheimbolandens Korbjägerinnen (drei Siege, eine Niederlage) und dem Weinstraßenteam (zwei Erfolge, eine Niederlage) steht nicht im Mittelpunkt. 2G plus ist das magische Wort, das die Korbjägerinnen aus beiden Lagern auf Trab hält. Die neue Landesverordnung sieht vor, dass beim Hallensport ab 4. Dezember nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben und diese sich zusätzlich testen müssen. Das bereitet Probleme. „Das Spiel bleibt wohl angesetzt. Wir müssen schauen, wie wir am Samstag die Auflagen erfüllen. Neben Tests in den offiziellen Teststellen ist eine Überprüfung wohl auch vor Ort in der Halle möglich“, sagt Lennart Vatter. „Das alles ist aber ein sehr, sehr großer Aufwand für alle Beteiligten und eigentlich nicht mehr im Sinne des Sports – schon gar nicht in einer solch zugespitzten pandemischen Lage. Mir ist deshalb nicht klar, wie das die nächsten Wochen funktionieren soll.“

Am späten Donnerstagabend zog der Basketballverband Pfalz (BVP) dagegen für alle ihn betreffenden Ligen unterhalb der Landesliga sowie den Jugendspielbetrieb die Notbremse. Wie Sportwart Andreas Offenhäußer (Klingenmünster) für den Seniorenbereich und Jugendwart Johannes Roling (Bad Dürkheim) für die Nachwuchsrunden erklärten, unterbricht der Verband ab Samstag den Spielbetrieb in allen pfälzischen Meisterschaftsklassen. „Die Unterbrechung wird aufrecht erhalten, solange die 2G-plus-Regel gültig ist. Den Trainingsbetrieb kann jeder Verein unter den entsprechenden Vorgaben der Landesverordnung aufrecht erhalten“, heißt es in einer Presseerklärung weiter.